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Grund- und Ersatzversorgungstarif Frankfurt (Oder)
Die Stadtwerke Frankfurt (Oder) versorgen im Stromnetz der Gemarkung Stadt Frankfurt (Oder) den größten Anteil der Haushaltskunden mit Elektrizität und sind somit gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 EnWG Grundversorger von Haushalts- und kleinen Gewerbekunden in diesem Gebiet. Die Grundversorgung von Haushaltskunden findet zu den unten stehenden Preisen und Bedingungen statt. Zur Belieferung mit Energie zu diesem Preis sind wir grundsätzlich verpflichtet.
Die Preise für die Grundversorgung gelten für Sie, sofern Sie als Kunde mit uns einen Grundversorgungsvertrag über die Belieferung mit Elektrizität gemäß § 2 I 1 StromGVV abgeschlossen haben.
Ein Grundversorgungsvertrag kann auch auf andere Weise zustande kommen, indem Sie als Kunde Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 StromGVV entnehmen, ohne zuvor einen gesonderten Tarif vereinbart zu haben.
Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) verankert.
Die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen, welche für die Versorgung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gelten, sind in unserem Infocenter veröffentlicht.
Ersatzversorgung (EV)
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungsversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.
Eine direkte Wahl für die Preise in der Ersatzversorgung ist nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.
Unsere Tarife
ihre vorteile
UNBEFRISTETE VERTRAGSLAUFZEIT
KÜNDIGUNGSFRIST 14 TAGE
Abbucher-Bonus bei Erteilung einer Einzugsermächtigung
Weitere Informationen finden Sie unter www.netztransparenz.de
* Grundpreis enthält das Entgelt für Messstellenbetrieb für einen konventionellen Zähler.
Stromsparrechner
FAQ
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Warum erhöhen die Stadtwerke gerade jetzt die Strompreise?
Es ist unsere Aufgabe, Sie verlässlich und sicher mit Energie zu versorgen – auch unter schwierigen Bedingungen, wie derzeit. Einen hohen Anteil der Strommengen kaufen wir langfristig im Voraus.
Gerade in den vergangenen Monaten sind die Großhandelspreise für Strom massiv gestiegen – auch eine Folge des Kriegs gegen die Ukraine.
Diese Preissteigerungen konnten wir bisher unter großer Anstrengung für unsere Bestandskunden aufgefangen. Das ist leider nicht länger möglich. Deshalb erhöhen wir die Preise. -
Wie stellen die Stadtwerke sicher, dass ausreichend Strom vorhanden sein wird?
Wie stellen die Stadtwerke sicher, dass ausreichend Strom vorhanden sein wird?
Wir haben die vertraglich vereinbarten Energiemengen für unsere Kunden beschafft und können die Lieferverpflichtungen erfüllen. -
Wird Strom und Gas in absehbarer Zeit wieder günstiger?
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine verbindlichen Aussagen zur Preisentwicklung geben. Sicher ist, dass wir uns in den kommenden Monaten auf weiter steigende Preise einstellen müssen. Worauf Sie sich verlassen können: Wir beobachten die Preisentwicklungen sehr genau und geben mögliche Entlastungen zu 100 % unverzüglich an Sie weiter.
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Muss ich meinen Zählerstand melden?
Nein, da die Abgrenzung des Verbrauches entsprechend gesetzlicher Regelungen erfolgt. Sie können aber Ihren Zählerstand bis zum 15.12.2022 mitteilen. Gerne über das Kundenportal!
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Werden meine Abschläge nach der Preiserhöhung automatisch angepasst?
Eine automatische Anpassung erfolgt nur für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 9000 kWh/Jahr. Für die allermeisten Kunden wird sich der Preisanstieg daher erst bei der nächsten Jahresabrechnung bemerkbar machen. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir eine Anpassung der monatlichen Abschlagsbeträge. Diese Änderung kann online über das Kundenportal oder per E-Mail vorgenommen werden.
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Was kann ich in der aktuellen Situation tun?
Nutzen Sie Strom und Gas mit Bedacht und reduzieren Sie Ihren Verbrauch. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.
Einfache und effiziente Energiespartipps finden Sie auf unserer Homepage www.stadtwerke-ffo.de.
Behalten Sie Ausgaben und laufende Kosten im Blick. Überprüfen Sie regelmäßig wie viel Energie Sie verbrauchen. Um eventuellen hohen Nachzahlungen vorzubeugen, passen Sie rechtzeitig Ihre Abschläge an. Unser Kundenservice-Team berät Sie gern, ob und in welcher Höhe eine Abschlagsanpassung sinnvoll ist. -
Was kann ich machen, wenn ich Abschläge und die Rechnung nicht bezahlen kann?
Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Die aktuelle Situation ist für viele Kunden eine besondere Herausforderung. Kommen Sie möglichst frühzeitig auf uns zu wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben. Am besten, bevor es zur ersten Zahlungsverzögerung kommt. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
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Kann ich in einen günstigeren Tarif wechseln?
Die Grundversorgung ist zur Zeit die preiswerteste Option. Wir bieten aktuell keine günstigeren Tarife an. Wenn sich die Lage am Markt entspannt, wird es wieder mehr Angebote geben. Wir informieren rechtzeitig.
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Kann ich der Preisanpassung widersprechen?
Es ist nicht möglich, der Preisanpassung zu widersprechen.
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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit der Preisanpassung nicht einverstanden bin?
Im Tarif FF-Klassik (Grundversorgung) können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Preisänderungen werden nicht wirksam, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen zu einem anderen Versorger wechseln.
In einem unserer Sonderprodukte (nur für Bestandskunden):
Wer mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann seinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Interessiert?
Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf
Kundenserviceteam
Tel: 0335 5533-300
E-Mail: service@stadtwerke-ffo.de