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Karl-Marx-Straße 195
15230 Frankfurt (Oder)

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E-Mail: service@stadtwerke-ffo.de

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Grund- und Ersatzversorgungstarif Frankfurt (Oder)

Die Stadtwerke Frankfurt (Oder) versorgen im Stromnetz der Gemarkung Stadt Frankfurt (Oder) den größten Anteil der Haushaltskunden mit Elektrizität und sind somit gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 EnWG Grundversorger von Haushalts- und kleinen Gewerbekunden in diesem Gebiet. Die Grundversorgung von Haushaltskunden findet zu den unten stehenden Preisen und Bedingungen statt. Zur Belieferung mit Energie zu diesem Preis sind wir grundsätzlich verpflichtet.

Die Preise für die Grundversorgung gelten für Sie, sofern Sie als Kunde mit uns einen Grundversorgungsvertrag über die Belieferung mit Elektrizität gemäß § 2 I 1 StromGVV abgeschlossen haben.

Ein Grundversorgungsvertrag kann auch auf andere Weise zustande kommen, indem Sie als Kunde Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 StromGVV entnehmen, ohne zuvor einen gesonderten Tarif vereinbart zu haben.

Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) verankert.

Die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen, welche für die Versorgung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gelten, sind in unserem Infocenter veröffentlicht.

Ersatzversorgung (EV)

Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungsversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.
Eine direkte Wahl für die Preise in der Ersatzversorgung ist nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.

Unsere Tarife

ihre vorteile

UNBEFRISTETE VERTRAGSLAUFZEIT​

KÜNDIGUNGSFRIST 14 TAGE​

Abbucher-Bonus bei Erteilung einer Einzugsermächtigung

Weitere Informationen finden Sie unter www.netztransparenz.de
* Grundpreis enthält das Entgelt für Messstellenbetrieb für einen konventionellen Zähler.

Stromsparrechner

FAQ

    • Warum erhöhen die Stadtwerke gerade jetzt die Strompreise?

      Es ist unsere Aufgabe, Sie verlässlich und sicher mit Energie zu versorgen – auch unter schwierigen Bedingungen, wie derzeit. Einen hohen Anteil der Strommengen kaufen wir langfristig im Voraus.
      Gerade in den vergangenen Monaten sind die Großhandelspreise für Strom massiv gestiegen – auch eine Folge des Kriegs gegen die Ukraine.
      Diese Preissteigerungen konnten wir bisher unter großer Anstrengung für unsere Bestandskunden aufgefangen. Das ist leider nicht länger möglich. Deshalb erhöhen wir die Preise.

    • Wie stellen die Stadtwerke sicher, dass ausreichend Strom vorhanden sein wird?

      Wie stellen die Stadtwerke sicher, dass ausreichend Strom vorhanden sein wird?
      Wir haben die vertraglich vereinbarten Energiemengen für unsere Kunden beschafft und können die Lieferverpflichtungen erfüllen.

    • Wird Strom und Gas in absehbarer Zeit wieder günstiger?

      Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine verbindlichen Aussagen zur Preisentwicklung geben. Sicher ist, dass wir uns in den kommenden Monaten auf weiter steigende Preise einstellen müssen. Worauf Sie sich verlassen können: Wir beobachten die Preisentwicklungen sehr genau und geben mögliche Entlastungen zu 100 % unverzüglich an Sie weiter.

    • Muss ich meinen Zählerstand melden?

      Nein, da die Abgrenzung des Verbrauches entsprechend gesetzlicher Regelungen erfolgt. Sie können aber Ihren Zählerstand bis zum 15.12.2022 mitteilen. Gerne über das Kundenportal!

    • Werden meine Abschläge nach der Preiserhöhung automatisch angepasst?

      Eine automatische Anpassung erfolgt nur für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 9000 kWh/Jahr. Für die allermeisten Kunden wird sich der Preisanstieg daher erst bei der nächsten Jahresabrechnung bemerkbar machen. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir eine Anpassung der monatlichen Abschlagsbeträge. Diese Änderung kann online über das Kundenportal oder per E-Mail vorgenommen werden.

    • Was kann ich in der aktuellen Situation tun?

      Nutzen Sie Strom und Gas mit Bedacht und reduzieren Sie Ihren Verbrauch. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.
      Einfache und effiziente Energiespartipps finden Sie auf unserer Homepage www.stadtwerke-ffo.de.
      Behalten Sie Ausgaben und laufende Kosten im Blick. Überprüfen Sie regelmäßig wie viel Energie Sie verbrauchen. Um eventuellen hohen Nachzahlungen vorzubeugen, passen Sie rechtzeitig Ihre Abschläge an. Unser Kundenservice-Team berät Sie gern, ob und in welcher Höhe eine Abschlagsanpassung sinnvoll ist.

    • Was kann ich machen, wenn ich Abschläge und die Rechnung nicht bezahlen kann?

      Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Die aktuelle Situation ist für viele Kunden eine besondere Herausforderung. Kommen Sie möglichst frühzeitig auf uns zu wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben. Am besten, bevor es zur ersten Zahlungsverzögerung kommt. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

    • Kann ich in einen günstigeren Tarif wechseln?

      Die Grundversorgung ist zur Zeit die preiswerteste Option. Wir bieten aktuell keine günstigeren Tarife an. Wenn sich die Lage am Markt entspannt, wird es wieder mehr Angebote geben. Wir informieren rechtzeitig.

    • Kann ich der Preisanpassung widersprechen?

      Es ist nicht möglich, der Preisanpassung zu widersprechen.

    • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit der Preisanpassung nicht einverstanden bin?

      Im Tarif FF-Klassik (Grundversorgung) können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Preisänderungen werden nicht wirksam, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen zu einem anderen Versorger wechseln.

      In einem unserer Sonderprodukte (nur für Bestandskunden):
      Wer mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann seinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

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    Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf

    Kundenserviceteam
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    FF- Lokalstrom Online*

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    FF - Klassik - Strom

      Ersatzversorgung
      FF - Klassik - Strom

        FF-LokalStrom Dynamisch

        Unser dynamischer Stromtarif ist mit den Preisen der Strombörse gekoppelt. Wenn Sie elektrische Verbraucher wie z.B. eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto nutzen und Sie Ihren Verbrauch flexibel steuern möchten, ist dieser Tarif eine Option für Sie. Voraussetzung für diesen Tarif ist ein intelligentes Messsystem (iMS).

          • Tarifinformationen/Aufbau

             
             

            Voraussetzung: intelligentes Messsystem (iMS)
            Laufzeit: Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres
            Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
            Kündigungsfrist: 1 Monat

          • Vorteile

            transparente Kosten/Preise

            niedrige Börsenpreise nutzen

            Stromnetzentlastung unterstützen

            Erneuerbare Energien nutzen/fördern

            Übersicht Stromverbrauch

          • Nachteile

            zeitaufwendige Planung des Stromverbrauchs

            hohe Börsenpreise werden ebenfalls berechnet

            Grundstrombedarf kann nicht verschoben werden

            kein fixer Arbeitspreis

            Monatliche Abrechnung, ggf. mehrseitige Abrechnung

          • FAQ

            FAQ Dynamische Tarife

            Stand: 01.2025

            Was ist ein dynamischer Tarif?

            Wesentliches Merkmal eines Dynamischen Tarifs ist, dass der Stromtarif einen variablen Preisbestandteil besitzt, der sich stündlich oder viertelstündlich flexibel, oder eben „dynamisch“, ändert. Hierzu orientiert sich der Dynamische Tarif an den aktuellen Börsenpreisen der Day-Ahead-Märkte oder Intraday-Märkte. Insbesondere durch das variable Element unterscheidet sich der Dynamische Tarif von herkömmlichen Tarifen mit fixen Preisen, bei denen der Zeitpunkt des Stromverbrauchs keinen Einfluss auf die Kosten hat. Die Kosten eines dynamischen Tarifs werden stündlich oder sogar viertelstündlich neu ermittelt und variieren beispielsweise je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. Die Preisänderungen an der Börse werden somit 1:1 an die Verbraucher weitergegeben.

            Beispiel: Es ist möglich, dass der Strom mittags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr 25 Cent pro kWh kostet, abends von 18:00 bis 19:00 Uhr aber 40 Cent pro kWh.

            Die Preisverläufe an den Börsen können Sie beispielsweise unter folgenden Links abrufen:

            Market Data | EPEX SPOT

            Börsenstrompreise | Energy-Charts

            Welche Vorteile und Chancen bieten dynamische Tarife?

            Sie können durch dynamische Tarife ihre Stromkosten senken, sofern Sie Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen verschieben können. Insbesondere wenn Sie über Geräte mit einem hohen, steuerbaren Verbrauch (z.B. Wallbox für E-Autos, Nutzung einer Wärmepumpe) verfügen, können sich hieraus Chancen ergeben.
            Darüber hinaus sind oft die Preise niedrig, wenn viel erneuerbarer Strom produziert wird. Bei passender Verlagerung der Nachfrage in entsprechende Zeitfenster kann somit aktiv die Energiewende unterstützt werden.

            Welche Risiken bestehen im Zusammenhang mit dynamischen Tarifen?

            Durch die direkte Verbindung zur Strombörse unterliegt der Dynamische Tarif stündlichen oder viertelstündlichen Preisschwankungen, die auf Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und Tageszeit beruhen. Durch den steigenden Ausbau erneuerbarer Energien erhöht sich die Preisvolatilität. So kann es zwar sehr günstige Preise geben, beispielsweise wenn die Sonne scheint. Es kann aber auch enorm hohe Preise geben, beispielsweise wenn weder die Sonne scheint noch ausreichend Wind vorhanden ist.
            Falls keine Verschiebung des Verbrauches von Zeiten mit hohen Preisen in Zeiten mit niedrigen Preisen vorgenommen wird, können sehr hohe Stromrechnungen entstehen. Ein dynamischer Tarif garantiert folglich nicht automatisch geringere Kosten als in Fix-Preistarifen.

            Folglich ist es sehr wichtig, dass Sie sich des Risikos, dass mit Dynamischen Tarifen einhergeht, bewusst sind.

            Warum schwanken die Strompreise?

            Der Preis für an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach Angebot und Nachfrage. Das Angebot erneuerbarer Energien beispielsweise variiert aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Wind und Sonne. Meist gilt: Wenn viel Wind und Sonne vorhanden sind, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt meist der Preis.

            Aber auch die Stromnachfrage ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom und Privathaushalte abends.

            Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Strompreis zusammen?

            Der Strompreis setzt sich weiterhin aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der sowohl die Grundkosten für Netz- und Messtellenbetrieb als auch unsere internen Kosten abdeckt. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa Steuern, Abgaben und Umlagen, Vertriebskosten und Netzentgelte, die regional variieren können. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen jede Stunde oder Viertelstunde neu gebildet und gilt für die in diesem Intervall gelieferte Strommenge.

            Wieso können negative Strompreise auftreten?

            Negative Strompreise sind an der Strombörse mittlerweile keine Seltenheit mehr und treten dann auf, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Dieser Effekt kann auftreten, wenn Stromerzeuger, wie Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen sehr viel Strom erzeugen und der Stromverbrauch gleichzeitig sehr niedrig ausfällt. Dies ist beispielsweise oft an sonnigen Feiertagen im Sommerhalbjahr der Fall, da einerseits wenig Nachfrage der Industrie besteht und andererseits viele Solaranlagen Strom produzieren.

            Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern, muss das Stromangebot kurzfristig herunter- und die Stromnachfrage hochgeregelt werden. Dies geschieht, unter anderem, über den Preismechanismus.

            Wie erfolgt die Abrechnung?

            Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Dies bedeutet beispielsweise: Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, wird ihre Rechnung in einem Wintermonat deutlich höher sein als in einem Sommermonat.

            Ihre stündlichen bzw. viertelstündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung Ihrer stündlichen oder viertelstündlichen Verbrauchswerte, welche oftmals „Einzelverbindungsnachweis“ genannt wird, in Ihrem Kundenportal entnehmen und hiermit Ihre Rechnung, die wir Ihnen auch digital zur Verfügung stellen, überprüfen.

            Welche Vertragslaufzeiten werden angeboten?

            Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

            Welche Voraussetzungen gibt es für den Abschluss eines dynamischen Tarifs?

            Ein intelligentes Messsystem (kurz iMSys) ist zwingende Voraussetzung für einen Dynamischen Tarif. Das iMSys ermöglicht die stündliche oder viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs. Nur so können Börsenpreis und Stromverbrauch überhaupt gegenübergestellt werden und eine korrekte Abrechnung in Abhängigkeit des eigenen Verbrauchverhaltens durchgeführt werden.

            Darüber hinaus ist ein Dynamischer Tarif ein rein digitales Produkt, sprich Sie müssen unser Kundenportal aktiv nutzen und dort angemeldet sein.

            Was ist ein Smart Meter und wozu wird er benötigt?

            Ein Smart Meter, in der Fachsprache intelligentes Messsystem (kurz iMSys) genannt, besteht aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem "Smart-Meter Gateway", das dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher genau erfasst und gespeichert. Erst hiermit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Sie Ihren Verbrauch, beispielsweise über eine App, einsehen können und so einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Zählerstände müssen durch Smart Meter zudem nicht mehr analog abgelesen werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein Smart Meter zwingend notwendig.

            Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung (mME), die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist kein intelligentes Messsystem. Erst durch das „Smart-Meter-Gateway“ wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist.

            Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler

            Wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?

            Um die Installation eines intelligenten Messsystems kümmert sich der grundzuständige Messstellenbetreiber, der meist auch der Netzbetreiber ist. Alternativ kann auch ein dritter Messstellenbetreiber beauftragt werden.

            Was ist, wenn ich über kein intelligentes Messsystem verfüge?

            Ein intelligentes Messsystem ist zwingende Voraussetzung für die Belieferung mittels eines Dynamischen Tarifs.

            Ist die Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem in Deutschland Pflicht?

            Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout von Smart Metern bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbrauchern mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung ab 7 kW (z.B. durch eine Photovoltaikanlage) einen Smart Meter zu verbauen. Verbrauchern unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein Smart Meter zu entscheiden.

            Genauere Informationen können Sie beispielsweise der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK - Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende