Grundversorgung Erdgas

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke
Frankfurt (Oder) Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet Frankfurt (Oder).

Formulare

Veränderte Öffnungszeiten
im Kundencentrum

Kundenservice Team

Öffnungszeiten Feiertage

Montag           22.12.2025      9:00 – 12:00
Dienstag         23.12.2025      9:00 – 12:00 (wir sind nur telefonisch erreichbar)
Mittwoch         24.12.2025      geschlossen


Montag            29.12.2025      9:00 – 12:00
Dienstag         30.12.2025      9:00 – 12:00 (wir sind nur telefonisch erreichbar)
Mittwoch         31.12.2025      geschlossen
Donnerstag     01.01.2026      geschlossen
Freitag            02.01.2026      geschlossen