Grundversorgung Erdgas

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke
Frankfurt (Oder) Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet Frankfurt (Oder).

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