Für jeden den passenden Stromtarif
Den optimalen Stromtarif finden – sicher versorgt und dabei clever gespart!
Unsere Stromtarife
Unser Tipp
FF-Lokalstrom Online*
Arbeitspreis: 28,58 Cent pro kWh
Grundpreis: 9,47 € pro Monat
Erstlaufzeit: 31.12. des laufenden Kalenderjahres
Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist: 1 Monat
FF-Lokalstrom
Arbeitspreis: 29,54 Cent pro kWh
Grundpreis: 9,47 € pro Monat
Erstlaufzeit: 31.12. des laufenden Kalenderjahres
Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist: 1 Monat
FF-Klassikstrom
Arbeitspreis: 31,39 Cent pro kWh
Grundpreis: 9,47 € pro Monat
Laufzeit: auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist: 2 Wochen
Ersatzversorgung FF-Klassikstrom
Arbeitspreis: 31,39 Cent pro kWh
Grundpreis: 9,47 € pro Monat
Nicht-Haushaltskunden mit RLM:
Arbeitspreis HT-/NT-Zeit: 27,00 Cent pro kWh
Grundpreis: 100 € pro Monat
FF-LokalStrom Dynamisch
Dynamische Stromtarife sind ideal für:
Haushalte mit flexiblem Verbrauch
Erstlaufzeit: 31.12. des laufenden Kalenderjahres
Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist: 1 Monat
FF-LokalStrom Wärmepumpe
Passender Tarif zu Ihrer steuerbaren
Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG.
Erstlaufzeit: 31.12. des laufenden Kalenderjahres
Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist: 1 Monat
- Die angezeigten Preise sind Bruttopreise und enthalten bereits die Mehrwertsteuer.
- Die mit * markierten Tarife können nur Online abgeschlossen werden
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Kundenservice
Telefonnummer: 0335 5533-300
E-Mail: service@stadtwerke-ffo.de
Grund- und Ersatzversorgungstarif Frankfurt (Oder)
Die Stadtwerke Frankfurt (Oder) versorgen im Stromnetz der Gemarkung Stadt Frankfurt (Oder) den größten Anteil der Haushaltskunden mit Elektrizität und sind somit gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 EnWG Grundversorger von Haushalts- und kleinen Gewerbekunden in diesem Gebiet. Die Grundversorgung von Haushaltskunden findet zu den unten stehenden Preisen und Bedingungen statt. Zur Belieferung mit Energie zu diesem Preis sind wir grundsätzlich verpflichtet.
Die Preise für die Grundversorgung gelten für Sie, sofern Sie als Kunde mit uns einen Grundversorgungsvertrag über die Belieferung mit Elektrizität gemäß § 2 I 1 StromGVV abgeschlossen haben.
Ein Grundversorgungsvertrag kann auch auf andere Weise zustande kommen, indem Sie als Kunde Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 StromGVV entnehmen, ohne zuvor einen gesonderten Tarif vereinbart zu haben.
Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) verankert.
Die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen, welche für die Versorgung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gelten, sind in unserem Infocenter veröffentlicht.
Ersatzversorgung (EV)
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungsversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.
Eine direkte Wahl für die Preise in der Ersatzversorgung ist nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.
