Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft

Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) eingeführt worden.

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH stellen wir Ihnen das Formular des Finanzamtes zum Download bereit.

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Kundenservice Team

Unser Kundencentrum bleibt am 15.05.2026 geschlossen.
Auch das Servicetelefon ist nicht besetzt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Stadtwerke Team