Für jeden den passenden Gastarif
Den optimalen Gastarif finden – sicher versorgt und dabei clever gespart!
Unsere Gastarife
Unser Tipp
FF-LokalErdgas Online*
Bereits ab 1.624 kWh pro Jahr sparen
Arbeitspreis: 9,91 Cent pro kWh
Grundpreis: 9,52 € pro Monat
Erstlaufzeit: 31.12. des laufenden Kalenderjahres
Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist: 1 Monat
FF-KlassikGas
Bis 3.600 kWh pro Jahr
Arbeitspreis: 14,03 Cent pro kWh
Grundpreis: 3,95 € pro Monat
Laufzeit: auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist: 2 Wochen
Ersatzversorgung FF-KlassikGas
Bis 3.600 kWh pro Jahr
Arbeitspreis: 14,03 Cent pro kWh
Grundpreis: 3,95 € pro Monat
Nicht-Haushaltskunden mit RLM:
Arbeitspreis: 16,00 Cent pro kWh
Grundpreis: 55 € pro Monat
- Die angezeigten Preise sind Bruttopreise und enthalten bereits die Mehrwertsteuer.
- Die mit * markierten Tarife können nur Online abgeschlossen werden
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Kundenservice
Telefonnummer: 0335 5533-300
E-Mail: service@stadtwerke-ffo.de
Grund- und Ersatzversorgungstarif Frankfurt (Oder)
Die Stadtwerke Frankfurt (Oder) versorgen im Gasnetz der Gemarkung Stadt Frankfurt (Oder) den größten Anteil der Haushaltskunden mit Erdgas und sind somit gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 EnWG Grundversorger von Haushalts- und kleinen Gewerbekunden in diesem Gebiet. Die Grundversorgung von Haushaltskunden findet zu den unten stehenden Preisen und Bedingungen statt. Zur Belieferung mit Energie zu diesen Preisen sind wir grundsätzlich verpflichtet.
Die Preise für die Grundversorgung gelten für Sie, sofern Sie als Kunde mit uns einen Grundversorgungsvertrag über die Belieferung mit Erdgas gemäß § 2 I 1 GasGVV abgeschlossen haben. Ein Grundversorgungsvertrag kann auch auf andere Weise zustande kommen, indem Sie als Kunde Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 GasGVV entnehmen, ohne zuvor einen gesonderten Tarif vereinbart zu haben.
Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) verankert.
Die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen, welche für die Versorgung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gelten, sind in unserem Infocenter veröffentlicht.
Ersatzversorgung (EV)
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederdruckversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, einen neuen Gasliefervertrag abzuschließen.
Eine direkte Wahl für die Preise in der Ersatzversorgung ist nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.
