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Unsere Tarife

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Grund- und Ersatzversorgungstarif Frankfurt (Oder)

Die Stadtwerke Frankfurt (Oder) versorgen im Stromnetz der Gemarkung Stadt Frankfurt (Oder) den größten Anteil der Haushaltskunden mit Elektrizität und sind somit gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 EnWG Grundversorger von Haushalts- und kleinen Gewerbekunden in diesem Gebiet. Die Grundversorgung von Haushaltskunden findet zu den unten stehenden Preisen und Bedingungen statt. Zur Belieferung mit Energie zu diesem Preis sind wir grundsätzlich verpflichtet.

Die Preise für die Grundversorgung gelten für Sie, sofern Sie als Kunde mit uns einen Grundversorgungsvertrag über die Belieferung mit Elektrizität gemäß § 2 I 1 StromGVV abgeschlossen haben.

Ein Grundversorgungsvertrag kann auch auf andere Weise zustande kommen, indem Sie als Kunde Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 StromGVV entnehmen, ohne zuvor einen gesonderten Tarif vereinbart zu haben.

Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) verankert.

Die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen, welche für die Versorgung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gelten, sind in unserem Infocenter veröffentlicht.

Ersatzversorgung (EV)

Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungsversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.
Eine direkte Wahl für die Preise in der Ersatzversorgung ist nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.

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Kundenserviceteam
Tel: 0335 5533-300
E-Mail: service@stadtwerke-ffo.de

FF- Lokalstrom Online*

29,73 Cent/kWh

Zum Preisrechner

9,47 Euro/Monat

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*nur online abschließbar

FF- Lokalstrom

29,96 Cent/kWh

Zum Preisrechner

9,47 Euro/Monat

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FF - Klassik - Strom

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
27,3432,53

Preise 2025

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
33,3239,65

Preise als PDF

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
39,2746,73

Preise als PDF

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

Grundversorgung FF-Klassik-Strom (gültig ab 01.12.2022):

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
43,4751,73

 

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

FF-Klassik-Strom (gültig bis 30.11.2022):

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
29,4735,07

 

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

Ersatzversorgung
FF - Klassik - Strom

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
27,3432,53

Preise als PDF

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
33,3239,65

Preise als PDF

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
39,2746,73

Preise als PDF

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

FF-Klassik-StromGrundpreisArbeitspreis HT-/ NT-Zeit
 100,00 €/Monat27,00 Cent/kWh

Preise als PDF

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

Preise als PDF

Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

FF-Klassik-Strom (gültig ab 15.02.2023)

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
50,8560,51

 

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

FF-Klassik-Strom (gültig bis 14.11.2022)

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
29,4735,07

 

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

Ersatzversorgung FF-Klassik-Strom (gültig vom 15.11.2022 bis 14.02.2023)

FF-Klassik-StromNettopreiseBruttopreise
Grundpreis*
€/Monat
7,969,47
Arbeitspreis
Cent/kWh
68,5081,52

 

Zum 1. Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

Ersatzversorgung/ Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) (gültig vom 01.08.2022 bis 31.10.2022)

 

Juli 2022 zahlen Stromkunden keine EEG-Umlage von aktuell 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung.

FF-LokalStrom Dynamisch

Unser dynamischer Stromtarif ist mit den Preisen der Strombörse gekoppelt. Wenn Sie elektrische Verbraucher wie z.B. eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto nutzen und Sie Ihren Verbrauch flexibel steuern möchten, ist dieser Tarif eine Option für Sie. Voraussetzung für diesen Tarif ist ein intelligentes Messsystem (iMS).

 

Voraussetzung: intelligentes Messsystem (iMS)
Laufzeit: Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres
Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist: 1 Monat

 

transparente Kosten/Preise

niedrige Börsenpreise nutzen

Stromnetzentlastung unterstützen

Erneuerbare Energien nutzen/fördern

Übersicht Stromverbrauch

zeitaufwendige Planung des Stromverbrauchs

hohe Börsenpreise werden ebenfalls berechnet

Grundstrombedarf kann nicht verschoben werden

kein fixer Arbeitspreis

Monatliche Abrechnung, ggf. mehrseitige Abrechnung

FAQ Dynamische Tarife

Stand: 01.2025

Was ist ein dynamischer Tarif?

Wesentliches Merkmal eines Dynamischen Tarifs ist, dass der Stromtarif einen variablen Preisbestandteil besitzt, der sich stündlich oder viertelstündlich flexibel, oder eben „dynamisch“, ändert. Hierzu orientiert sich der Dynamische Tarif an den aktuellen Börsenpreisen der Day-Ahead-Märkte oder Intraday-Märkte. Insbesondere durch das variable Element unterscheidet sich der Dynamische Tarif von herkömmlichen Tarifen mit fixen Preisen, bei denen der Zeitpunkt des Stromverbrauchs keinen Einfluss auf die Kosten hat. Die Kosten eines dynamischen Tarifs werden stündlich oder sogar viertelstündlich neu ermittelt und variieren beispielsweise je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. Die Preisänderungen an der Börse werden somit 1:1 an die Verbraucher weitergegeben.

Beispiel: Es ist möglich, dass der Strom mittags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr 25 Cent pro kWh kostet, abends von 18:00 bis 19:00 Uhr aber 40 Cent pro kWh.

Die Preisverläufe an den Börsen können Sie beispielsweise unter folgenden Links abrufen:

Market Data | EPEX SPOT

Börsenstrompreise | Energy-Charts

Welche Vorteile und Chancen bieten dynamische Tarife?

Sie können durch dynamische Tarife ihre Stromkosten senken, sofern Sie Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen verschieben können. Insbesondere wenn Sie über Geräte mit einem hohen, steuerbaren Verbrauch (z.B. Wallbox für E-Autos, Nutzung einer Wärmepumpe) verfügen, können sich hieraus Chancen ergeben.
Darüber hinaus sind oft die Preise niedrig, wenn viel erneuerbarer Strom produziert wird. Bei passender Verlagerung der Nachfrage in entsprechende Zeitfenster kann somit aktiv die Energiewende unterstützt werden.

Welche Risiken bestehen im Zusammenhang mit dynamischen Tarifen?

Durch die direkte Verbindung zur Strombörse unterliegt der Dynamische Tarif stündlichen oder viertelstündlichen Preisschwankungen, die auf Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und Tageszeit beruhen. Durch den steigenden Ausbau erneuerbarer Energien erhöht sich die Preisvolatilität. So kann es zwar sehr günstige Preise geben, beispielsweise wenn die Sonne scheint. Es kann aber auch enorm hohe Preise geben, beispielsweise wenn weder die Sonne scheint noch ausreichend Wind vorhanden ist.
Falls keine Verschiebung des Verbrauches von Zeiten mit hohen Preisen in Zeiten mit niedrigen Preisen vorgenommen wird, können sehr hohe Stromrechnungen entstehen. Ein dynamischer Tarif garantiert folglich nicht automatisch geringere Kosten als in Fix-Preistarifen.

Folglich ist es sehr wichtig, dass Sie sich des Risikos, dass mit Dynamischen Tarifen einhergeht, bewusst sind.

Warum schwanken die Strompreise?

Der Preis für an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach Angebot und Nachfrage. Das Angebot erneuerbarer Energien beispielsweise variiert aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Wind und Sonne. Meist gilt: Wenn viel Wind und Sonne vorhanden sind, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt meist der Preis.

Aber auch die Stromnachfrage ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom und Privathaushalte abends.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich weiterhin aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der sowohl die Grundkosten für Netz- und Messtellenbetrieb als auch unsere internen Kosten abdeckt. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa Steuern, Abgaben und Umlagen, Vertriebskosten und Netzentgelte, die regional variieren können. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen jede Stunde oder Viertelstunde neu gebildet und gilt für die in diesem Intervall gelieferte Strommenge.

Wieso können negative Strompreise auftreten?

Negative Strompreise sind an der Strombörse mittlerweile keine Seltenheit mehr und treten dann auf, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Dieser Effekt kann auftreten, wenn Stromerzeuger, wie Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen sehr viel Strom erzeugen und der Stromverbrauch gleichzeitig sehr niedrig ausfällt. Dies ist beispielsweise oft an sonnigen Feiertagen im Sommerhalbjahr der Fall, da einerseits wenig Nachfrage der Industrie besteht und andererseits viele Solaranlagen Strom produzieren.

Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern, muss das Stromangebot kurzfristig herunter- und die Stromnachfrage hochgeregelt werden. Dies geschieht, unter anderem, über den Preismechanismus.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Dies bedeutet beispielsweise: Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, wird ihre Rechnung in einem Wintermonat deutlich höher sein als in einem Sommermonat.

Ihre stündlichen bzw. viertelstündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung Ihrer stündlichen oder viertelstündlichen Verbrauchswerte, welche oftmals „Einzelverbindungsnachweis“ genannt wird, in Ihrem Kundenportal entnehmen und hiermit Ihre Rechnung, die wir Ihnen auch digital zur Verfügung stellen, überprüfen.

Welche Vertragslaufzeiten werden angeboten?

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Abschluss eines dynamischen Tarifs?

Ein intelligentes Messsystem (kurz iMSys) ist zwingende Voraussetzung für einen Dynamischen Tarif. Das iMSys ermöglicht die stündliche oder viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs. Nur so können Börsenpreis und Stromverbrauch überhaupt gegenübergestellt werden und eine korrekte Abrechnung in Abhängigkeit des eigenen Verbrauchverhaltens durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist ein Dynamischer Tarif ein rein digitales Produkt, sprich Sie müssen unser Kundenportal aktiv nutzen und dort angemeldet sein.

Was ist ein Smart Meter und wozu wird er benötigt?

Ein Smart Meter, in der Fachsprache intelligentes Messsystem (kurz iMSys) genannt, besteht aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem „Smart-Meter Gateway“, das dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher genau erfasst und gespeichert. Erst hiermit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Sie Ihren Verbrauch, beispielsweise über eine App, einsehen können und so einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Zählerstände müssen durch Smart Meter zudem nicht mehr analog abgelesen werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein Smart Meter zwingend notwendig.

Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung (mME), die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist kein intelligentes Messsystem. Erst durch das „Smart-Meter-Gateway“ wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist.

Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen / Zähler

Wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?

Um die Installation eines intelligenten Messsystems kümmert sich der grundzuständige Messstellenbetreiber, der meist auch der Netzbetreiber ist. Alternativ kann auch ein dritter Messstellenbetreiber beauftragt werden.

Was ist, wenn ich über kein intelligentes Messsystem verfüge?

Ein intelligentes Messsystem ist zwingende Voraussetzung für die Belieferung mittels eines Dynamischen Tarifs.

Ist die Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem in Deutschland Pflicht?

Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout von Smart Metern bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbrauchern mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung ab 7 kW (z.B. durch eine Photovoltaikanlage) einen Smart Meter zu verbauen. Verbrauchern unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein Smart Meter zu entscheiden.

Genauere Informationen können Sie beispielsweise der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK – Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende